SIE BENÖTIGEN EINEN ENERGIEAUSWEIS?
ENERGIEAUSWEIS
Am 1. Mai 2014 trat die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Neuordnung des Gesetzes beinhaltet einige wichtige Neuerungen, die Immobilienkäufer und -verkäufer kennen sollten – unter anderem kommt dem Energieausweis eine größere Bedeutung zu als bisher. Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie unaufgefordert einen entsprechenden Energieausweis vorzulegen.
Heizkessel die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen (Öl-Heizung u. Gas-Heizung) betrieben werden und nach dem 01.01.1985 verbaut wurden, sind nach Ablauf von 30 Jahren zu entfernen. Ist der Heizkessel vor 1985 eingebaut worden, muss dieser bis zum Jahr 2015 ausgetauscht werden. Ausnahmen: Niedertemperatur– und Brennwertkessel. Besitzer von Ein– oder Zweifamilienhäuser, die ab 01.02.2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohneinheit selber nutzen, sind von dieser Verpflichtung befreit. Sollte ein Eigentümer wechseln gilt wieder die Regelung und die Austauschpflicht muss innerhalb der nächsten 2 Jahren erfolgen.
Sollte die oberste Geschossdecke nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, muss dieses bis Ende 2015 erfolgen. Hiermit sind die Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen gemeint. Ausnahmen: Befreit von den Anforderungen ist, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht oder wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst nutzen.
Ab dem 01.01.2016 werden die Anforderungen für den Primärenergiebedarf bei Neubauten um 25 Prozent erhöht.
Art des Energieausweises (Bedarfs– oder Verbrauchsausweis)
Wert des Energiebedarfs oder –verbrauchs des Gebäudes
Art der Heizung (Energieträger)
Baujahr des Gebäudes
Energieeffizienzklasse, wenn ein Ausweis mit Effizienzklasse vorliegt
Es gilt eine Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden ab 250 m² Nutzfläche und bei privaten Gebäuden ab einer Nutzfläche von 500 m².
Ob Energieausweise auch korrekt ausgestellt sind, wird durch Stichproben kontrolliert.
Kontrollsysteme für Inspektionsberichte von Klimaanlagen werden eingeführt. Die Senkung des Primärenergiefaktors von Strom erhöht sich auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8. Der Energieausweis wird durch die Energieeffizienzklassen A+ bis H aufgeteilt. Das Bandtacho reicht nur noch von 0 bis >250kwh pro/qm und Jahr.
Sollten Sie als Bauherr einen Bauantrag einreichen, Bauanzeige erstatten oder eine nicht genehmigungspflichtige Baumaßnahme beginnen, ist für Sie die EnEV 2014 verbindlich.