Das unerlaubte Kopieren und Verbreiten dieses Textes stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFSFORMULAR

WIDERRUFSBELEHRUNG

  • Gemäß § 312g BGB steht Verbrauchern bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel zustande kommt, während ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag ein Vertrag ist, der entweder durch Haustürgeschäfte oder durch Geschäfte an einem Ort geschlossen wird, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist (§ 312b BGB).
  • Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist. Falls kein Widerrufsrecht besteht, sind beide Vertragsparteien an den Vertragsabschluss gebunden und können den Vertrag nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.
  • Ein gesetzlich vorgesehenes Widerrufsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ausgeübt werden. Die Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Vertragsabschluss, sofern der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Der Verbraucher muss den Widerruf nicht begründen, sondern kann frei entscheiden, ob er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft, ist der Vertrag rückabzuwickeln und empfangene Leistungen sind zurückzugewähren.
  • Auch bei einem Maklervertrag, der als Fernabsatzgeschäft oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers (z.B. am Ort des Verkaufs- oder Vermietungsobjektes) als Haustürgeschäft abgeschlossen wird, besteht ein Widerrufsrecht. Der Makler kann jedoch das Widerrufsrecht einschränken, indem er den Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt. Der Makler ist auch verpflichtet, den Kunden über alle wesentlichen Bestandteile des Maklerauftrags zu informieren (Art. 246 EGBGB).
  • Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler seine Dienstleistung vollständig erbracht hat, insbesondere wenn er ein Objekt erfolgreich vermittelt hat und der Kunde ausdrücklich damit einverstanden war, dass der Makler mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen hat und darüber informiert wurde, dass er sein Widerrufsrecht in diesem Fall verliert (§ 356 IV BGB).

Terminanfrage

"Bitte geben Sie uns einen Zeitrahmen, der für Sie möglich wäre, damit wir prüfen können, ob wir diesen Termin einrichten können."

NAME *
TELEFONNUMMER *
Contact via WhatsApp Messenger Instagram Telegram Skype Call Sms Email
×
Whatsapp
Call
Email
Open Close